Für den Winter 2024/205 sind wir leider ausgebucht und nehmen keine Neukunden für den Bereich Winterdienst mehr an. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der Begriff Winterdienst umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Sicherstellen von Verkehrssicherheit, Mobilität und Wirtschaftlichkeit des Verkehrsablaufes im Winter.
Die ortsüblichen Räum – und Streuzeiten sind werktags von 7:30 – 20:00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8:30 – 20:00 Uhr. Daher sind unsere Einsatzzeiten wie folgt 6:00 / 12:00 / 18:00 Uhr.
Eigentum verpflichtet:
So müssen Hauseigentümer vor der eigenen Haustüre für schnee- bzw. eisfreie Gehwege sorgen.
Eigentümer die nicht selbst ans Werk gehen wollen / können oder im Winter durch Arbeit verhindert sind, können uns als Winterdienst beauftragen und somit ihrer Verkehrssicherheitspflicht nachkommen. Die anfallenden Kosten können steuerlich geltend gemacht werden und werden teilweise vom Finanzamt als Haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt.